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Insolvenz-Entgelt: Geltendmachung von AN-Ansprüchen bei dauernd abwesendem AG

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/178RdW 2010, 163 Heft 3 v. 17.3.2010

Erste Rsp zur Fristwahrung iSd § 3a Abs 1 IESG durch Antrag auf Bestellung eines Zustell- bzw Abwesenheitskurators.

IESG § 3a Abs 1

Stellt ein AN, dessen AG "untergetaucht" und nicht auffindbar ist, innerhalb der 6-Monats-Frist des § 3a Abs 1 IESG beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Bestellung eines Abwesenheitskurators mit der im Antrag bereits ausdrücklich erklärten Absicht, gegen den Kurator Ansprüche auf rückständiges Entgelt klageweise geltend zu machen und ihm gegenüber die Beendigung des Dienstverhältnisses zu erklären, ist darin eine ausreichende "gerichtliche Geltendmachung" des Anspruchs zu erblicken, die den Anforderungen des § 3a Abs 1 IESG entspricht und damit zur Rechtswahrung ausreicht. Erforderlich ist in diesem Fall allerdings, dass ein Abwesenheitskurator auch tatsächlich bestellt wird und nach Rechtskraft des Bestellungsbeschlusses in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang die Klage auf das rückständige Entgelt eingebracht wird.

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