Arbeitsverhältnisse von Arbeitskräften in Konzernverbänden werfen oft eine Reihe schwieriger Fragen auf. Nicht selten werden Konzerne wie einheitliche Unternehmen geführt, wobei die einzelnen Konzerngesellschaften aus personalwirtschaftlicher Sicht wie Filialen behandelt werden. Dies zeigt sich meist darin, dass jene Gesellschaft, die mit einem Arbeitnehmer (AN) einen Dienstvertrag abgeschlossen hat, nicht gleichzeitig die Gesellschaft ist, die den AN auch tatsächlich beschäftigt. Fraglich ist nun, welches (arbeitsrechtliche) Rechtsverhältnis zwischen einem AN und der ihn beschäftigenden Konzerngesellschaft besteht. Oder anders gefragt: Hat sich durch die Konzernentsendung der vertragsrechtliche Arbeitgeber (AG) geändert oder nicht? Die Beantwortung dieser Frage ist nicht nur für die arbeits- und sozialrechtliche Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses bedeutsam, sondern auch dafür, ob bei internationalen Sachverhalten überhaupt österreichisches Recht anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag zeigt die unterschiedlichen Formen bzw Gestaltungsvarianten von "Entsendungen" zwischen Konzerngesellschaften auf.1