vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unvermeidbare Rückabwicklung eines Kommissionsgeschäftes - Rückausfolgung des Erlöses

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/151RdW 2010, 148 Heft 3 v. 17.3.2010

ABGB §§ 1295, 1435

UGB § 384 Abs 2

Ist die Rückabwicklung des Ausführungsgeschäfts nicht zu vermeiden (hier: in Kommission gegebenes Gemälde gefälscht; Gewährleistung und Irrtumsanfechtung beim Ausführungsgeschäft nicht ausgeschlossen), so hat der Kommittent dem Kommissionär nach § 1435 ABGB den ihm nach § 384 Abs 2 UGB überlassenen Erlös rückauszufolgen. Der Kommissionär hat zwar die Interessen des Kommittenten zu wahren; das verpflichtet ihn aber nicht, berechtigte Ansprüche des dritten Erwerbers zu bestreiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte