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Whistleblowing in Liechtenstein - müssen Finanzdienstleister ihre Kunden bei Datendiebstahl warnen?

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Martin SchauerRdW 2010/139RdW 2010, 136 Heft 3 v. 17.3.2010

Das Fürstliche Landgericht in Vaduz hat jüngst in einem aufsehenerregenden Urteil die Haftung eines Finanzdienstleisters für den Vermögensschaden bejaht, der bei einem Kunden durch die Verhängung einer Strafe wegen Steuerhinterziehung in Deutschland eingetreten ist. Maßgeblich hierfür war die unterlassene Information über einen bei dem Finanzdienstleister eingetretenen Diebstahl von Kundendaten, durch die dem Kunden die Möglichkeit zu strafbefreiender Selbstanzeige genommen worden war. Der vorliegende Beitrag11Die vorliegende Arbeit wurde durch die Anfrage einer Prozesspartei angeregt. Dafür wurde dem Verfasser das Urteil des Fürstlichen Landgerichts (FN 7) auszugsweise zur Verfügung gestellt. unterzieht das Urteil einer kritischen Analyse und gelangt zu einem abweichenden Ergebnis.

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