Ab 2010 tritt der Gewinnfreibetrag für Bilanzierer an die Stelle der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner bildet er die unmittelbare Nachfolge des Freibetrags für investierte Gewinne. Im EStR-Wartungserlass 2009 hat das BMF zu verschiedenen Auslegungsfragen in Zusammenhang mit den Neuregelungen Stellung genommen. Seit dessen Veröffentlichung im Dezember 2009 sind jedoch einige weitere Zweifelsfragen aufgetreten, auf die dieser Beitrag eingeht.