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UFS: Grundstücksübertragung an Privatstiftung

SteuerrechtJudikaturRdW 2010/61RdW 2010, 64 Heft 1 v. 23.1.2010

StiftEG § 1 Abs 1 und Abs 5

Wenn die vereinbarte Gegenleistung (immerwährender Fruchtgenuss) den 3-fachen Einheitswert der an die Privatstiftung zugewendeten Liegenschaft übersteigt [Anm d Red: die neuen StiftR 2009 stellen hingegen auf 50 % des gemeinen Werts ab], so liegt (steuerlich) ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft vor. Hierdurch wird kein Tatbestand nach dem StiftEG, sondern nach dem GrEStG erfüllt.

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