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GSVG: Kostenerstattung für in Österreich nicht angebotene Behandlungsleistung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/51RdW 2010, 42 Heft 1 v. 23.1.2010

GSVG § 85 Abs 4

Satzung 2003 der SVA

1. Die KrV-Träger trifft nicht die Pflicht, im Falle "außervertraglicher" Behandlungsleistungen, die nicht als Sachleistung erbracht werden können, die dem Versicherten entstandenen Behandlungskosten zur Gänze zu tragen.

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