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Versehrtenrente - Eintritt von Erwerbsunfähigkeit vor Anfall der Leistung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/48RdW 2010, 41 Heft 1 v. 23.1.2010

Erste Rsp zum Einfluss des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit im Fall eines noch nicht angefallenen Leistungsanspruchs.

ASVG § 86 Abs 4, §§ 174, 177, 203

1. Bei Berufskrankheiten gilt der Versicherungsfall mit dem Beginn der Krankheit oder - wenn dies für den Versicherten günstiger ist - mit dem Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit im rentenbegründenden Mindestausmaß (20 %) als eingetreten.

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