ArbVG § 72
ABGB § 1042
1. Kommt der AG seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, dem BR bestimmte Sacherfordernisse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, besteht ein Ersatzanspruch gegen den AG nach § 1042 ABGB, wenn sich der BR die entsprechenden Sacherfordernisse eigenständig besorgt. Dieser Ersatzanspruch kommt aber nicht dem BR, sondern dem BR-Fonds zu, sodass der BR zur gerichtlichen Geltendmachung des getätigten Aufwandes nicht aktiv klagslegitimiert ist.