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Ersatzanspruch des BR für vom AG nicht bereitgestellte Sacherfordernisse

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/45RdW 2010, 40 Heft 1 v. 23.1.2010

ArbVG § 72

ABGB § 1042

1. Kommt der AG seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, dem BR bestimmte Sacherfordernisse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, besteht ein Ersatzanspruch gegen den AG nach § 1042 ABGB, wenn sich der BR die entsprechenden Sacherfordernisse eigenständig besorgt. Dieser Ersatzanspruch kommt aber nicht dem BR, sondern dem BR-Fonds zu, sodass der BR zur gerichtlichen Geltendmachung des getätigten Aufwandes nicht aktiv klagslegitimiert ist.

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