Präszisierung der Rsp zur Frage des rechtsmissbräuchlichen "Hortens" von Urlaubsansprüchen bei langjährigen Dienstfreistellungen
UrlG §§ 4, 10
Hat ein vom Dienst freigestellter AN trotz des Umstandes, dass er im Rahmen der mehrjährigen Dienstfreistellung (hier: 4,5 Jahre) seine Zeit für Urlaubszwecke nutzen konnte, das mehrfache klare Anbot des AG zum Abschluss von Urlaubsvereinbarungen ausgeschlagen, ist dies insgesamt als rechtsmissbräuchlich anzusehen, sodass dem AN kein Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für den nicht verbrauchten und nicht verjährten Urlaub zusteht.