In der Entscheidung 9 ObA 177/07 f vom 9. 7. 20081 hat der OGH erstmals ausführlich zur Frage der Glaubhaftmachung im Zusammenhang mit dem GlBG Stellung bezogen. Es geht um die Beweiserleichterung, die der Gesetzgeber im Zuge der Umsetzung der AntidiskriminierungsRL2 im nationalen Recht vorgesehen hat. Dabei handelt es sich um eine Thematik, die an der Schnittstelle von materiellem Recht und Prozessrecht angesiedelt und gerade für das Gleichbehandlungsrecht von herausragender Bedeutung ist. Angesichts der Unmöglichkeit, Motive vollständig zu beweisen, können sich hier in der Praxis oft Fälle von "Beweisnotstand" stellen, was nach den allgemeinen zivilverfahrensrechtlichen Vorschriften zu einem Unterliegen der klagenden Partei im Prozess führt. Diese Entscheidung soll nun als Anlass genommen werden, das Konzept der Beweiserleichterung im GlBG näher zu untersuchen.