vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EU-Quellensteuer - unzulässige rückwirkende Einbehaltung durch die Bank

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/37RdW 2010, 27 Heft 1 v. 23.1.2010

ABGB § 1400

EU-QuStG § 3 Abs 2 Z 3, § 7 Abs 2 Z 1, § 8

Die EU-Quellensteuer darf von der Bank - selbst im Falle einer unrichtigen Ansässigkeitsbescheinigung - grundsätzlich nicht rückwirkend einbehalten werden. Behält die Bank die EU-Quellensteuer dennoch rückwirkend durch Abbuchung vom Nummernkonto (Girokonto) des Anlegers ein (hier: nachdem der Anleger trotz Aufforderung der Bank keine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen konnte), hat der Anleger einen Anspruch auf Stornierung der unrichtigen Belastungsbuchungen, dh auf deren Rückbuchung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte