vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtiger Generalversammlungsbeschluss über Ablehnung einer Sonderprüfung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/34RdW 2010, 25 Heft 1 v. 23.1.2010

AktG idF vor BGBl I 2009/71: § 118

GmbHG § 39 Abs 4, § 41

Auch auf eine GmbH ist die Regelung des § 118 AktG aF anzuwenden, wonach bei Beschlussfassung über eine Sonderprüfung die Aktionäre vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, die zugleich Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats sind. Kommt ein GmbH-Beschluss unter Nichtbeachtung des gesellschaftsrechtlichen Stimmverbots zustande, ist er nichtig. Wurde daher in der außerordentlichen Generalversammlung einer GmbH die Bestellung eines Sachverständigenrevisors (Sonderprüfers) mit der Stimme der Mehrheitsgesellschafterin abgelehnt, ist dieser Beschluss nichtig, wenn beide Geschäftsführer der GmbH auch Geschäftsführer von deren Mehrheitsgesellschafterin sind und einer der beiden Geschäftsführer außerdem Mitgesellschafter der Mehrheitsgesellschafterin und Vorstand von deren Mehrheitsgesellschafterin ist. Die Nichtigkeit besteht auch, wenn sich beide Geschäftsführer bei der Stimmabgabe vertreten haben lassen, indem sie einem Rechtanwalt "Stimmrechtsvollmacht" erteilt haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte