Die Frage, wann im Falle eines mehrgliedrigen Leitungsorgans einer AG oder GmbH eine Geschäftsführungsmaßnahme im Gesamtvorstand der AG bzw von sämtlichen Geschäftsführern der GmbH zu behandeln ist, bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Insb die Frage nach einem Mindestbereich von Gesamtgeschäftsführungsagenden ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Dieser Problematik nimmt sich der vorliegende Beitrag an, welcher auch als eine Art Leitfaden für den Praktiker dienen soll.