Schon die Tatsache, dass eine Person ("primärer Insider"), die über eine Insider-Information verfügt, für eigene oder fremde Rechnung direkt oder indirekt Finanzinstrumente, auf die sich die Information bezieht, erwirbt oder veräußert oder dies versucht, impliziert eine "Nutzung [dieser Information]" iSd Art 2 Abs 1 RL 2003/6/EG (Insider-RL)- vorbehaltlich der Wahrung der Verteidigungsrechte dieser Person und insb des Rechts, diese Vermutung widerlegen zu können. EuGH 23. 12. 2009, C-45/08 , Spector Photo Group und Van Raemdonck.