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Die Kleinunternehmerregelung im Spannungsverhältnis zwischen primärem und sekundärem EU-Recht

SteuerrechtMag. Alexander Pichler/Mag. Elisabeth KossarzRdW 2010/813RdW 2010, 812 Heft 12 v. 16.12.2010

"De minimis non curat lex" - so umschreibt Generalanwältin J. Kokott den derzeitigen Stand der Richtlinien zur Harmonisierung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, wodurch die Mitgliedstaaten ua ermächtigt sind, Unternehmen unter einer bestimmten Umsatzgrenze von der Umsatzsteuer zu befreien.11Vgl Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott in der Rs C-97/09 vom 17. 6. 2010, RN 1. Dass eine derartige Steuerbefreiung nur für im Inland ansässige Unternehmer zu gewähren ist, gab dem EuGH Anlass, die entsprechenden Richtlinien auf deren Primärrechtskonformität zu prüfen. Die Entscheidung liegt nun vor.22Vgl EuGH 26. 10. 2010, C-97/09 , Schmelz.

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