Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 30. 9. 2010, G 35/10, die Beschränkung des Verlustvortrages auf betriebliche Einkünfte aufgehoben. Die Bundesregierung hat rasch reagiert: Eine neue Verteilungsbegünstigung wird für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingeführt, der Verlustvortrag bleibt unverändert.1