KBGG § 2 Abs 1
ARB 3/80: Art 3
Entgegen der grundsätzlichen Regelung, dass Asylwerber mangels Aufenthaltstitels nach dem NAG keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben (vgl § 2 Abs 1 Z 5 KBGG), darf einer türkischen Asylwerberin, die Ehefrau eines dem österreichischen Arbeitsmarkt angehörigen türkischen Staatsangehörigen ist, in Hinblick auf das Inländergleichbehandlungsgebot des Art 3 ARB 3/80 Kinderbetreuungsgeld nicht verwehrt werden.