vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Kündigungsmöglichkeit in DO.B bei Anspruch auf Alterspension diskriminierend

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/796RdW 2010, 791 Heft 12 v. 16.12.2010

ArbVG § 105

DO.B: § 134

1. Erwerben nach den nationalen Vorschriften Frauen einen Anspruch auf Alterspension bereits mit 60 Jahren, Männer hingegen erst mit 65 Jahren, und erlaubt eine nationale Regelung (hier: der KollV für die Ärzte bei den SV-Trägern - DO.B) einem Arbeitgeber, (ansonsten unkündbare) Arbeitnehmer zu kündigen, sobald sie einen Anspruch auf Alterspension erworben haben, liegt eine Ungleichbehandlung vor, die unmittelbar auf das Geschlecht gestützt ist. Da der Vorteil des früheren Pensionsbezugs für weibliche Arbeitnehmer in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ziel der Kündigungsregelung steht, ist davon auszugehen, dass sich Männer

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte