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Transparenz bei nicht-prioritären Dienstleistungen

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias ÖhlerRdW 2010/791RdW 2010, 783 Heft 12 v. 16.12.2010

RL 2004/18/EG : Art 21, 53 Abs 2

BVergG §§ 6, 79 Abs 3, § 141

Bei der Vergabe nicht-prioritärer Dienstleistungen stellt die Nennung der Gewichtung der Zuschlagskriterien in der Ausschreibung keine Verpflichtung für den öffentlichen Auftraggeber dar.

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