RL 2004/18/EG : Art 21, 53 Abs 2
BVergG §§ 6, 79 Abs 3, § 141
Bei der Vergabe nicht-prioritärer Dienstleistungen stellt die Nennung der Gewichtung der Zuschlagskriterien in der Ausschreibung keine Verpflichtung für den öffentlichen Auftraggeber dar.
RL 2004/18/EG : Art 21, 53 Abs 2
BVergG §§ 6, 79 Abs 3, § 141
Bei der Vergabe nicht-prioritärer Dienstleistungen stellt die Nennung der Gewichtung der Zuschlagskriterien in der Ausschreibung keine Verpflichtung für den öffentlichen Auftraggeber dar.