Erste Rechtsprechung zur Frage, ob die Voraussetzungen des § 5j KSchG allein ausreichten, um den in der Rechtsprechung des EuGH (Rs C-180/06, Ilsinger) geforderten Bindungswillen eines Unternehmers zum Ausdruck zu bringen, und eine daraus folgende Klage somit dem Gerichtsstand des Art 15 Abs 1 lit c iVm Art 16 Abs 1 EuGVVO unterliegt
EuGVVO: Art 15 Abs 1 lit c, Art 16 Abs 1