UWG § 1 Abs 1 Z 1
ZÄG §§ 30, 35
Ein im Ausland ansässiger Zahnarzt hat die in Österreich geltenden Werbebeschränkungen sowie Verbote standeswidrigen Verhaltens und der Provisionsannahme auch dann einzuhalten, wenn er in Österreich (bloß) die zahnärztliche Behandlung im Ausland bewirbt.