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Zahnarzt mit Sitz im Ausland - österreichische Werbebeschränkungen anwendbar

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/779RdW 2010, 777 Heft 12 v. 16.12.2010

UWG § 1 Abs 1 Z 1

ZÄG §§ 30, 35

Ein im Ausland ansässiger Zahnarzt hat die in Österreich geltenden Werbebeschränkungen sowie Verbote standeswidrigen Verhaltens und der Provisionsannahme auch dann einzuhalten, wenn er in Österreich (bloß) die zahnärztliche Behandlung im Ausland bewirbt.

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