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Anlegerentschädigung nach dem WAG 1996 - "Halten" von Kundengeldern

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/775RdW 2010, 774 Heft 12 v. 16.12.2010

Erste Rechtsprechung zur Auslegung der Anlegerentschädigung nach dem WAG

WAG 1996: §§ 23b ff

Bei Auslegung der §§ 23b ff WAG 1996 ist auf die Erwägungen der RL 97/9/EG über die Systeme für die Entschädigung der Anleger (AE-RL) Rücksicht zu nehmen. Dabei ist wesentlich, dass die besondere Gefahr vom "Halten" der Gelder und Finanzinstrumente ausgeht.

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