In einer aktuellen Entscheidung nimmt der OGH von seiner zu OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 115/05k, RdW 2006/505d, eingenommenen Position wieder Abstand und vertritt nunmehr die Ansicht, dass mit Beginn des neuen Arbeitsjahres kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht, wenn ein Arbeiter während eines Krankenstandes gekündigt wird und der ununterbrochene Krankenstand in ein neues fiktives Arbeitsjahr hineinreicht, das erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt. OGH 22. 10. 2010, 9 ObA 36/10z.