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"Rail & Fly Tickets" - Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/750RdW 2010, 745 Heft 12 v. 16.12.2010

Die Buchung eines "Rail & Fly Tickets", bei dem der Bahntransfer zum Abflughafen im Preis enthalten ist, hat nach Ansicht des BGH zur Folge, dass der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden auch für Bahnverspätungen einzustehen hat. Die Reiseveranstalterin hatte durch die Bezeichnung des Tickets, die Bewerbung als "bequemen Anreiseservice" der Reiseveranstalterin und den Umstand, dass der Transfer im Gesamtreisepreis enthalten ist, den Eindruck vermittelt, dass sie den Bahntransfer als eigene Leistung anbiete und für den Erfolg einstehen wolle. Dass die Auswahl der Bahnverbindung zum Flughafen dem Reisenden überlassen ist, führe jedenfalls dann nicht zu einer anderen Beurteilung, wenn der Reiseveranstalter - wie hier - den Transfer ausdrücklich als eigene Leistung bewirbt, die Vorzüge gegenüber anderen Anreisemöglichkeiten hervorhebt und detaillierte Hinweise zur Auswahl der Bahnverbindung gibt. BGH 28. 10. 2010, Xa ZR 46/10.

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