Zwischenzeitlich gibt es bereits mehrere Entscheidungen des EuGH zur Thematik der Altersdiskriminierung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des Regelpensionsalters, Einräumung der Möglichkeit für den Arbeitgeber [AG], den Arbeitnehmer [AN] ab Erreichen des Regelpensionsalters zu kündigen, Beendigung von Verträgen bei Vollendung des regulären gesetzlichen Pensionsantrittsalters), und auch der OGH hatte sich schon damit zu befassen. Auf diese Konstellationen, mit denen sich der EuGH (sofern für das österreichische Recht von Relevanz) und der OGH bereits beschäftigt haben, wird nun näher eingegangen.