vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2011

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/699RdW 2010, 678 Heft 11 v. 18.11.2010

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2011 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe:

0 - 3 Jahre

180 €

 

3 - 6 Jahre

230 €

 

6 - 10 Jahre

296 €

 

10 - 15 Jahre

340 €

 

15 - 19 Jahre

399 €

 

19 - 28 Jahre

501 €

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte