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Rechtzeitigkeit eines Antrages per E-Mail

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2010/658RdW 2010, 635 Heft 10 v. 15.10.2010

BVergG § 321

AVG § 13 Abs 5

Aus dem Hinweis auf der Homepage des Bundesvergabeamtes lässt sich gerade nicht ablesen, dass nach Ende der Amtsstunden per E-Mail eingebrachte Anbringen als erst nach Wiederbeginn der Amtsstunden eingebracht gelten.

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