BVergG § 321
AVG § 13 Abs 5
Aus dem Hinweis auf der Homepage des Bundesvergabeamtes lässt sich gerade nicht ablesen, dass nach Ende der Amtsstunden per E-Mail eingebrachte Anbringen als erst nach Wiederbeginn der Amtsstunden eingebracht gelten.
BVergG § 321
AVG § 13 Abs 5
Aus dem Hinweis auf der Homepage des Bundesvergabeamtes lässt sich gerade nicht ablesen, dass nach Ende der Amtsstunden per E-Mail eingebrachte Anbringen als erst nach Wiederbeginn der Amtsstunden eingebracht gelten.