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Landesgesetzwidrige Gemeindeabgabe auf Zweitwohnungsbesitz in Kärnten

SteuerrechtJudikaturRdW 2009/635RdW 2009, 620 Heft 9 v. 15.9.2009

Krnt ZWAG: § 7 Abs 2

Die Höhe des (zulässigen) Abgabensatzes für Zweitwohnsitze hängt davon ab, wie sich die - auch durch Zweitwohnsitze verursachten - Aufwendungen einer Gemeinde sowie die Verkehrswerte der Zweitwohnsitze im Verhältnis zum Durchschnitt der Kärntner Gemeinden darstellen, sowie vom Ausmaß der jeweils erhobenen Ferienwohnungsabgabe.

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