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Kein Export vollstationärer Pflege von Deutschland nach Österreich

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/616RdW 2009, 602 Heft 9 v. 15.9.2009

EG: Art 18

VO (EGW) 1408/71: Art 19, Art 22

1. Ist eine pflegebedürftige Person als Familienangehörige eines AN oder Selbstständigen iSd VO (EWG) 1408/71 in einem Mitgliedstaat (mit-)versichert (= "zuständiger Staat"; hier: Deutschland), wohnt aber in einem anderen Mitgliedstaat, in dem in Fällen einer solchen Pflegebedürftigkeit - anders als im Staat der Versicherung - keine Sachleistungen vorgesehen sind (hier: Österreich), verlangen Art 19 oder Art 22 Abs 1 Buchst b VO (EWG) 1408/71 an sich nicht, dass derartige Leistungen von dem zuständigen Träger oder zu dessen Lasten außerhalb des zuständigen Staates erbracht werden.

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