Erste Rsp zur Frage der Behandlung eines Urlaubsvorgriffs im Rahmen eines dem BUAG unterliegenden Arbeitsverhältnisses
BUAG §§ 4, 8
1. Im BUAG ist ein Urlaubsvorgriff nicht vorgesehen. Haben AG und AN dennoch zur Abdeckung eines Betriebsurlaubs, der zeitlich über den Urlaubsanspruch des AN nach dem BUAG hinausgeht, "Urlaub" vereinbart, kann dies nur als freiwillige vertragliche Vereinbarung über die Freistellung des AN von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts angesehen werden, bei der die Vertragsparteien offensichtlich auch beabsichtigen, dass dieser "Urlaub" auf spätere nach dem BUAG entstehende Urlaubsansprüche "angerechnet" werden soll.