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Gerichtliche Hinterlegung eines Abgabenguthabens - Anspruchsangaben müssen rechtlich schlüssig sein

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/594RdW 2009, 590 Heft 9 v. 15.9.2009

ABGB § 1425

Auch wenn es einen weiteren Erlagsgegner gibt, kann der Erlagsgegner kein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Annahme des Erlags vom Gericht erheben, weil dadurch seine materielle Rechtsstellung nicht beeinträchtigt wird.

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