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Keine Anfechtung der Bardeckung bei Finanzierungsleasing

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/591RdW 2009, 588 Heft 9 v. 15.9.2009

Abgehen von bisheriger Rsp

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 30, 31 Abs 1

Auch beim Finanzierungsleasing stehen die im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses periodisch für die Gebrauchsüberlassung geleisteten Leasingraten in einem Austauschverhältnis Zug-um-Zug, weshalb - wie beim Bestandverhältnis - eine Anfechtung der Bardeckung nach § 30 KO oder § 31 Abs 1 Z 1 und 2 jeweils erster Fall KO mangels schon bestehender Gläubigerstellung ausscheidet.

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