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Behauptungs- und Beweislast bei Urheberrechtseingriff

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/585RdW 2009, 585 Heft 9 v. 15.9.2009

ABGB: §§ 367 f

ZPO § 266

Bei einem Urheberrechtseingriff hat nicht der Urheber zu behaupten und zu beweisen, dass dem Verletzer keine Werknutzungsrechte zustehen, sondern der Verletzer, dass ihm der Urheber - allenfalls mittelbar - (zumindest) eine Werknutzungsbewilligung eingeräumt habe. Denn es handelt sich dabei um einen (vertraglichen) Einwand gegen den (außervertraglichen) Anspruch des Urhebers.

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