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Gebrauchsmusterstreit: Lehre von der Äquivalenz, Urteilsveröffentlichung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/584RdW 2009, 584 Heft 9 v. 15.9.2009

GMG § 41

PatG 1970: § 149

Die Lehre von der Äquivalenz dehnt den Schutzbereich eines Patents auf solche Benutzungshandlungen aus, die zwar im Anspruch nicht genannt sind, die aber von Sinn und Zweck der Erfindung (= Erfindungsgedanke) durch Verwendung gleichwirkender Austauschmittel Gebrauch machen. Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für Gebrauchsmuster.

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