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Imitationsmarketing durch herkunftstäuschende Nachahmung einer Produktverpackung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/578RdW 2009, 582 Heft 9 v. 15.9.2009

Erste Rsp zu § 2 Abs 3 Z 1 UWG

UWG § 2 Abs 3 Z 1

Der Tatbestand nach § 2 Abs 3 Z 1 UWG (Imitationsmarketing) ist erfüllt, wenn eine Produktverpackung, die geeignet ist, beim Verbraucher eine Herkunftsvorstellung auszulösen (also wettbewerbliche Eigenart besitzt), herkunftstäuschend nachgeahmt wird.

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