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Marktmissbrauchsanalyse - Anwendung des SSNIP-Tests

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/577RdW 2009, 581 Heft 9 v. 15.9.2009

EG: Art 82

KartG § 23

Der sog SSNIP-Test oder hypothetischer Monopolistentest (zwecks Prüfung der Nachfragesubstitution Befragung der Kunden, ob diese als Reaktion auf eine kleine, bleibende Erhöhung der relativen Preise im Bereich von 5-10 % für die betreffenden Produkte und Gebiete auf leicht verfügbare Substitute ausweichen würden) erscheint - auch wenn er bei der Marktabgrenzung nach Art 82 EG mitunter als methodisch ungeeignet bezeichnet wird - unter Berücksichtigung der aufgezeigten Fehlerquellen als grundsätzliche Orientierungshilfe auch im Bereich der Marktmissbrauchsanalyse geeignet. Dieser Test ist allerdings nicht mechanisch anzuwenden. Seine Aussagekraft bleibt zum Beispiel dann beschränkt, wenn der Preis nur ein Faktor unter mehreren ist oder der geltende Marktpreis bereits überhöht ist, sodass eine weitere auch geringfügige Erhöhung nicht deshalb unrentabel wird, weil die Nachfrager auf ein Subsitutionsgut ausweichen, sondern überhaupt auf den Konsum verzichten (sog "cellophane fallacy").

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