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Rechte aus einer Konkurrenzklausel sind selbstständig abtretbar

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/570RdW 2009, 576 Heft 9 v. 15.9.2009

ABGB § 1393

Rechte aus einem Konkurrenzverbot, das im Rahmen eines Betriebskaufs vereinbart wurde und allgemein definiert ist (hier: Verpflichtung des Verkäufers, jede unternehmerische Tätigkeit im Geschäftszweig des Käufers im Bundesland Kärnten zu unterlassen), können selbstständig abgetreten werden, wenn kein vertragliches Zessionsverbot besteht.

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