KStG § 24 Abs 4 Z 3
Sowohl bei der Neugründung als auch beim Wegfall einer persönlichen Steuerbefreiung besteht für Kapitalgesellschaften bei Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht eine finanzielle Belastungssituation und ist die Einschleifregelung des § 24 Abs 4 Z 3 KStG zur Mindestkörperschaftsteuer daher gleichermaßen auf beide Fälle anwendbar.