EStG § 30 Abs 1 Z 1 lit b
Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im außerbetrieblichen Bereich liegen vor, wenn in ATS (EUR) aufgenommene Kredite in eine wechselkurslabile Fremdwährung konvertiert und innerhalb eines Jahres ab dieser Umwandlung in ATS (EUR) rückkonvertiert werden.