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Keine Forderungsentwertung bei Vereinbarung angemessener Verzugszinsen

SteuerrechtJudikaturRdW 2009/544RdW 2009, 559 Heft 8 v. 17.8.2009

EStG § 6 Z 2 lit a

Liegt am Bilanzstichtag bei Kundenforderungen zwar ein Zahlungsverzug vor, für den aber die Verrechnung von Verzugszinsen iHv 1 % pro Monat vereinbart ist, besteht kein Abzinsungsbedarf dieser Kundenforderungen, weil im Hinblick auf diese angemessene Verzinsung der Forderungen keine Entwertung eingetreten ist. Eine Teilwertabschreibung ist daher nicht vorzunehmen.

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