Wer im Ausland Verluste erwirtschaftet hat und erst später in Österreich durch Zuzug unbeschränkt steuerpflichtig wird, kann die Auslandsverluste nicht in Österreich verwerten.
Wer im Ausland Verluste erwirtschaftet hat und erst später in Österreich durch Zuzug unbeschränkt steuerpflichtig wird, kann die Auslandsverluste nicht in Österreich verwerten.