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Kein Zwang zum Urlaubsverbrauch während Dienstfreistellung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/528RdW 2009, 541 Heft 8 v. 17.8.2009

UrlG § 4

ABGB § 863

Die Festsetzung des Antritts und der Dauer eines Urlaubs setzt zwingend einer Vereinbarung zwischen AG und AN voraus. Der AN kann vom AG nicht gezwungen werden, zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub zu machen. Auch durch eine - allein in der Ingerenz des AG liegende - Dienstfreistellung (hier: während eines laufenden Entlassungsanfechtungsverfahrens) kann der AG den Urlaubsverbrauch nicht einseitig erzwingen.

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