KBGG § 31 Abs 4
ASGG § 89 Abs 4
Hat ein Versicherter wegen Überschreitung der maßgeblichen Zuverdienst- bzw Freigrenzen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen, können bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände nur die Sozialversicherungsträger, nicht aber auch die Sozialgerichte eine teilweise oder gänzliche Nachsicht von der Rückzahlungspflicht gewähren. Das Gericht kann lediglich gem § 89 Abs 4 ASGG unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Versicherten nach Billigkeit die Zahlung in Raten anordnen.