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Sanierung eines Mietshauses durch Kfz-Händler - kein KollV anwendbar

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/456RdW 2009, 489 Heft 7 v. 16.7.2009

ABGB § 1152

ArbVG §§ 8, 9

Beschäftigt ein Kfz-Händler für die private Sanierung eines in seinem Eigentum stehenden Zinshauses eigene AN (hier: einen Installateur), kommt auf deren Dienstverhältnisse der (für den Fahrzeughandel maßgebliche) KollV-Handelsarbeiter nicht zur Anwendung.

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