ABGB § 1152
ArbVG §§ 8, 9
Beschäftigt ein Kfz-Händler für die private Sanierung eines in seinem Eigentum stehenden Zinshauses eigene AN (hier: einen Installateur), kommt auf deren Dienstverhältnisse der (für den Fahrzeughandel maßgebliche) KollV-Handelsarbeiter nicht zur Anwendung.