RL 84/450/EWG idF RL 97/55/EG : Art 3a Abs 1
RL 89/104/EWG : Art 5 Abs 1 Buchst a und Abs 2
Der Inhaber einer Marke kann die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird (hier: Vertrieb von Luxusparfumimitationen ua durch Vergleichslisten, die den Einzelhändlern übermittelt werden und die ua auch die Wortmarke des Luxusparfums aufweisen, das das vertriebene Parfum imitiert). Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil ist das Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs und daher als unlautere Ausnutzung zu betrachten.