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Gezogener Wechsel mit mehreren Ausstellungsdaten

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/441RdW 2009, 470 Heft 7 v. 16.7.2009

Erste Rsp zur Frage, ob das Anführen von zwei Ausstellungsdaten in einem Wechsel dem Art 1 Z 7 WG widerspricht und zur Ungültigkeit des Wechsels führt

WG: Art 1 Z 7

Ein gezogener Wechsel, bei dem es nur einen Aussteller gibt, ist grundsätzlich ungültig, wenn er mehrere Ausstellungstage (hier: zwei Ausstellungsdaten) enthält.

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