Erste Rsp zur Frage, ob das Anführen von zwei Ausstellungsdaten in einem Wechsel dem Art 1 Z 7 WG widerspricht und zur Ungültigkeit des Wechsels führt
WG: Art 1 Z 7
Ein gezogener Wechsel, bei dem es nur einen Aussteller gibt, ist grundsätzlich ungültig, wenn er mehrere Ausstellungstage (hier: zwei Ausstellungsdaten) enthält.