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Schenkungsweise Zession an eine Ein-Mann-GmbH durch Gesellschafter

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/436RdW 2009, 466 Heft 7 v. 16.7.2009

ABGB §§ 427, 1392

GmbHG § 18 Abs 5 und Abs 6

Macht eine GmbH klageweise eine Forderung geltend, die ihr von ihrem alleinigen Gesellschafter schenkungsweise zediert worden ist, steht es der Wirksamkeit dieser Zession nicht entgegen, wenn der Schuldner von der Zession nicht vor Klagseinbringung verständigt wurde, sondern die Verständigung im Prozess - hier jedenfalls spätestens durch die Aussage des Gesellschafters über die Zession in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung - nachgeholt wird. Durch die Protokollierung dieser Aussage des Gesellschafters über die Zession ist jedenfalls auch die Dokumentationspflicht des § 18 Abs 5 GmbHG erfüllt, wonach bei Rechtsgeschäften, die der einzige Gesellschafter sowohl im eigenen Namen als auch im Namen der Gesellschaft abschließt, unverzüglich eine Urkunde zu errichten ist.

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